Gremien der JEF-Hamburg

Landeskongress

Der Landeskongress (LaKo) ist die Mitgliederversammlung der JEF-Hamburg. Der Landeskongress ist das höchste beschlussfassende Gremium des Landesverbandes, trifft Grundsatzbeschlüsse und wählt den Landesvorstand, die Delegierten zum Bundes- und Europakongress, sowie den zweiten Delegierten des Landesverbandes zum Bundesausschuss der JEF Deutschland e.V.. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied des Landesverbandes, dass seit mindestens vier Wochen Mitglied ist und keine Beitragsschulden hat.

Landesvorstand

Der Landesvorstand (LaVo) besteht aus einem geschäftsführenden Landesvorstand (gLaVo), der sich aus dem/der Landesvorsitzenden, zwei stellvertretenden Landesvorsitzenden und einem Landesgeschäftsführer zusammensetzt. Er ist ist für die Administration und Rechtsgeschäfte des Verbandes verantwortlich. Außerdem liegt die Außenvertretung des Landesverbandes in seiner Hand.

Zusammen mit den bis zu neun Beisitzern bilden diese den gesamten Landesvorstand, der im Rahmen der Beschlüsse des Landeskongresses auch Entscheidungen zu politischen Positionen treffen kann.

Aktuell besteht der Vorstand der JEF-Hamburg aus 10 Personen. Er tagt einmal monatlich.

Hochschulgruppe an der Universität Hamburg

Aktuell arbeiten wir am Aufbau einer Hochschulgruppe an der Universität Hamburg. Das Gründungstreffen fand im Mai 2015 statt. Mitglieder der Hochschulgruppe können alle Mitglieder der JEF-Hamburg werden, die an der Universität eingeschrieben sind. Die JEF-Hochschulgruppe führt vereinzelt hochschulbezogene Veranstaltungen durch an der Uni durch. Interessierte können sich an livia.bremmel(at)jef-hamburg.de wenden.

Hochschulgruppe an der Bucerius Law School

Seit März 2015 gibt es eine JEF-Hochschulgruppe an der Bucerius Law School. Die JEF-Hochschulgruppe führt europabezogene Veranstaltungen an ihrer Uni durch. Mehr dazu findet ihr in den Berichten zu den JEF-Aktivitäten.

Arbeitskreise

Die JEF-Hamburg kann Arbeitskreise zu politischen Fragen oder für die Projektorganisation einrichten. Die Arbeit eines solchen Arbeitskreises wird durch einen Sprecher koordiniert, der aufgrund seiner Funktion, eine beratene Stimme im Landesvorstand erhält. Die Arbeit eines Arbeitskreises wird durch den Landesverband unterstützt.

Wichtige Gremien des Bundesverbandes, der JEF Deutschland e.V.

Bundeskongress

Der Bundeskongress (BuKo) ist das höchste beschlussfassende Gremium des Bundesverbandes. Er tagt einmal im Jahr und besteht aus 100 Delegierten der Landesverbände. Er trifft politische Grundsatzentscheidungen und wählt alle zwei Jahre einen neuen Bundesvorstand.

Die Anzahl der Mandate, die ein Landesverband erhält, bestimmt sich durch seine Mitgliederstärke. Hamburg hatte beim letzten Bundeskongress fünf Mandate.

Bundesausschuss

Der Bundesausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Bundeskongressen. Er fasst politische Beschlüsse und wählt die Delegierten in die Gremien der Europa Union Deutschland, die Mitglieder der Finanzprüfungskommission (außer den durch den Bundeskongress gewählten Vorsitz), des Schiedsgerichts und der Mandatsprüfungskommission.

Jedes Bundesland hat zwei Delegierte. Der erste Delegierte ist qua Amt der Landesvorsitzende bzw. ein Stellvertreter. Der zweite Delegierte wird nach den Regeln der Landessatzung bestimmt. In Hamburg wählt der Landeskongress den zweiten Delegierten.

Wichtige Gremien des Europaverbandes

Europakongress

Der Europakongress tagt alle zwei Jahre und wählt unter anderem den Europavorstand. Er fällt ferner politische Grundsatzentscheidungen. Die Anzahl der Mandate der nationalen Sektionen wird anhand der Mitgliederstärke festgelegt und auf deutscher Ebene anhand einer komplizierten Regelung auf die Landesverbände verteilt.
Hamburg hat seit Jahren ein Mandat und wird vermutlich auf Jahre hinaus auch nur eines behalten; sollte unsere Mitgliederzahl nicht rapide wachsen.

LarsGremien